Neue Abschreibungsmöglichkeiten dank des Wachstumschancengesetzes
Seit der Einführung des Wachstumschancengesetzes haben sich weitere Abschreibungsmöglichkeiten ergeben. Diese können insbesondere für Mietwohngebäude genutzt werden, die zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 angeschafft oder hergestellt wurden.