Neben der linearen Abschreibung können Mietwohngebäude nun auch degressiv abgeschrieben werden. Hierbei beträgt die Abschreibung im ersten Jahr 5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In den Folgejahren wird die Abschreibung vom jeweiligen Restbuchwert vorgenommen.
Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich.
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