Über einen Zeitraum von sechs Jahren können Investoren sechs Prozent der Investitionskosten für den Wohnungsbau steuerlich abschreiben, ohne Höchstgrenzen, vorausgesetzt, der Effizienzstandard beträgt mindestens 55. Diese Regelung gilt für alle Bauprojekte, die ab dem 1. Oktober 2023 unverzüglich nach Baubeginn umgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat auf seiner zweitägigen Klausurtagung in Meseberg am 29. August die Einführung dieser degressiven Abschreibung für Neubauten beschlossen.
Der Vorschlag für diese Maßnahme stammt von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Sie hat angekündigt, dass sie angesichts des dramatischen Rückgangs der Baugenehmigungen und der damit verbundenen Abnahme der Bauinvestitionen in diesem Jahr erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten einführen möchte, um Anreize für eine zügige Umsetzung von Bauprojekten zu schaffen.
Ein neuer Steueranreiz, die degressive Abschreibung, wird bis Ende 2030 befristet sein, wie zuerst „The Pioneer“ berichtete.
Geywitz betonte, dass die Sonderabschreibung die Realität widerspiegelt. Die in neuen Gebäuden verwendete Technologie werde oft innerhalb weniger Jahre veraltet, wodurch die Gebäude zu Beginn schneller an Wert verlieren.
Quelle: www.haufe.de
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