In Deutschland besteht seit 2008 die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEv). Der Energieausweis muss Informationen zum energetischen Zustand von Gebäuden enthalten. Bei einem Verkauf, einer Vermietung oder Verpachtung sind sowohl Eigentümer als auch diejenigen, die zum Verkauf beauftragt wurden, verpflichtet, den Interessenten einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Besichtigung (auch Onlinebesichtigung) muss dieser ungefragt ausgehändigt werden. Ein Verkauf ohne gültigen Ausweis ist nicht möglich, da der Notar bei Beurkundung dazu verpflichtet ist zu prüfen, ob dieser vorliegt.
Wer sein Haus nur privat nutzt, also nicht verkaufen will, nicht vermietet oder verpachtet, der muss keinen Energieausweis für sein Haus haben. Von dieser Regel ausgenommen sind jedoch Neubauten, diese benötigen i.d.R. einen Energieausweis. Ausnahmen von der Pflicht einen Energieausweises zu haben, bestehen z. B. für Denkmalgeschütze Gebäude oder Gebäude mit einer geringeren Nutzfläche als 50 m². Auch solche Gebäude mit spezieller Nutzung wie Ställe, Gewächshäuser oder Werkstätten haben keine Ausweispflicht.
Bestimmte Angaben aus dem Ausweis müssen selbst bei Werbeanzeigen schon angegeben werden:
Baujahr, Effizienzklasse, Energieträger der Heizung, Endenergiebedarf oder Verbrauchswert. Wenn Sie dies versäumen kann es im schlimmsten Fall zu hohen Bußgeldern von bis zu 15.000 € kommen.
Der verbrauchsorientierte Ausweis ermittelt den tatsächlichen Verbrauch von Energie in einer Anrechnungsperiode. Es wird also das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner der Immobilie erfasst. Grundlage hierfür sind die Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre der Immobilie.
Das individuelle Nutzerverhalten beeinflusst den Verbrauchsausweis demnach sehr stark, was den Energieausweis natürlich nicht so aussagekräftig macht.
Bei dem bedarfsorientierten Energieausweis ist es etwas komplexer. Hier wird der Energiebedarf ermittelt. Also nicht das, was tatsächlich verbraucht wurde, sondern den theoretischen Bedarf der Immobilie auf Grundlage der technischen Anlagen, der Wände und Fenster in dem Haus. Hier ist der große Vorteil gegenüber dem Verbrauchsausweis. Das Ermittlungsverfahren deckt energetische Schwachstellen des Gebäudes auf und kann somit viel maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen geben.
Die Kosten des Verbrauchsausweises belaufen sich aufgrund des geringeren Aufwands auf ca. 50 € und der Bedarfsausweis ist wegen der detaillierteren und genaueren Arbeit auf ca. 250 €. Bei besonders großen Gebäuden kann auch eine Grundpauschale von etwa 300 € genommen werden und dann 30-50 € pro Wohneinheit zzgl. gerechnet werden. Auch eine Energieberechnung mit Vor-Ort-Begehung kann etwas teurer werden, wegen des erhöhten Aufwands. Dies sind natürlich nur Zirkaangaben, da es keine einheitliche Regelung gibt und es demnach von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen kann. Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie über uns ist der Energieausweis natürlich eine Inklusivleistung. Ansonsten muss der Verkäufer die Kosten tragen.
Jetzt wissen Sie welche Ausweisarten es gibt. Aber was benötigen Sie? Die vorstehende Grafik gibt Ihnen hoffentlich Aufschluss.
Ein neu erstellter Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Seine Gültigkeit erlischt allerdings schon vor Ablaufdatum, wenn das Gebäude saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut wurde. In diesen Fällen muss schon vor Ablaufdatum ein neuer Energieausweis erstellt werden, die Energieeffizienz der Immobilie muss also neu ermittelt werden.
Eine Begrenzung des zulässigen Energiebedarfs für beheizte oder klimatisierte Gebäude ist von der Energiesparverordnung festgesetzt worden. Außerdem werden hier Vorgaben für die Wärmedämmstandards der Gebäudehülle, für die Anlagentechnik, sowie für die Warmwasser, Lüftung, Kühlung und elektrische Hilfsenergien definiert.
2014 gab es Neuerungen in die Energiesparverordnung (EnEv). Seitdem müssen alle Energieausweise mit einer Registernummer versehen werden und im Ausweis müssen Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Außerdem beinhaltet der Ausweis jetzt auch eine Farbskala der Energieeffizienzklassen, welche jedoch auf 250 kWh/m²a begrenzt ist. Diese Skala reicht von dem grünen A+ (Effizienzhaus 40) bis zum roten H (nicht modernisiert).
Energieeffizienzklasse Endenergie kWh/(m²a)
A+ < 30
A <50
B <75
C <100
D <130
E <160
F <200
G <250
H >250
Sie können Ihre Energieeffizienzklasse natürlich auch verbessern. Durch Renovierungsmaßnahmen der Heizungsanlage oder Arbeiten an Fenstern und an der Dämmung kann Ihre Energiebilanz deutlich verbessert werden, was sich natürlich auch positiv auf Ihre Heizkosten u. a. auswirkt.
Bei Nichtwohngebäuden ist zu beachten, dass dieser gut sichtbar und öffentlich im Gebäude anzubringen ist. Außerdem werden bei der Energieeffizienzrechnung noch die Lüftungs- und Klimaanlagen, sowie die Beleuchtung mit einbezogen. Außerdem hat der Eigentümer hier die freie Wahl bei der Ausweisart. Außer wenn es in dem Gebäude auch Wohnraum gibt, dann müssen ggf. zwei verschiedene Energieausweise erstellt werden.
Grundsätzlich hat der Energieausweis, egal ob verbrauchs- oder bedarfsorientiert, fünf Seiten. Auf der ersten Seite finden Sie alle allgemeinen Informationen über die Immobilie. Dies beinhaltet insbesondere die Adresse, die Anzahl der Wohneinheiten und das Baujahr der Immobilie, sowie das der Anlagentechnik. Auf Seite zwei finden Sie die Kennwerte des Energiebedarfs und auf Seite drei die des Energieverbrauchs. Je nachdem welche Ausweisart Sie bestellt haben ist eine der Seiten nicht ausgefüllt. Auf der vierten Seite stehen dann die Modernisierungs- bzw. Sanierungsempfehlungen Ihres Energieberaters und auf der letzten Seite sind allgemeine Erläuterungen zu den gemachten Angaben und des Berechnungsverfahrens bereitgestellt.
Das war jetzt sehr viel theoretischer Input. Wenn es Ihnen jetzt schon alles zu viel ist, dann kommen Sie gerne zu uns. Wir achten in allen Phasen der Vermarktung stets auf die Vorschriften der Energiesparverordnung (EnEv). Sie müssen sich mit dieser Materie nicht auseinandersetzten. Das machen wir für Sie.
Denn: Wir sagen, was wir können und können, was wir sagen.
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